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• Gas mit Wärmepumpe
• Gas mit Solarthermie
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• Solarthermie
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt den Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen bis Ende 2044. Ab 2045 müssen Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Seit Januar 2024 müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, vorerst jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten. Es gibt Ausnahmen für bestehende Gebäude und Bereiche außerhalb dieser Gebiete.
Bestehende Öl- und Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden, solange sie noch funktionieren. Im Falle eines Ausfalls, der nicht repariert werden kann, oder wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist, gibt es eine Austauschfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist dürfen Heizungen ohne den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien installiert werden.
Für Neuinstallationen ab 2024 gelten schrittweise Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
Diese Anforderungen können durch den Einsatz von Biomasse, Wasserstoff oder die Nachrüstung einer Umweltheizung erfüllt werden.
Um die geforderten 65 Prozent erneuerbarer Energien für eine Heizung zu erreichen, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:
Durch die Zusammenarbeit mit der Firma Nagel Haustechnik GmbH können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten, um den Anteil erneuerbarer Energien in Ihrem Zuhause zu erhöhen.
Das neue Heizungsgesetz bietet eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Zusätzliche Boni wie der Geschwindigkeitsbonus und der einkommensabhängige Bonus können kombiniert werden und ermöglichen eine Förderung von bis zu 70 Prozent.
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